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23. Jan 2012 - 12:45 UhrLeugnen des Widerrufsrechts kein Bagatellverstoß
| Ein Verbraucher bat einen Vertreter für Fertiggaragen zu sich in die Wohnung, um ein Angebot für eine Fertiggarage einzuholen. Während des Vertreterbesuchs kam es zur Unterschrift. Aus guten Gründen wollte der Verbraucher anschließend fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Er kam aber aus dem Staunen nicht mehr heraus, als die Exklusiv- Garagen GmbH & Co. KG behauptete, dass gar kein Recht auf Widerruf bestehe und er nur gegen Zahlung von EUR 2.400 aus dem Vertrag aussteigen könne. Der Verbraucher ließ sich aber nicht beirren und wandte sich an die Verbraucherzentrale. „Ein ganz dreister Versuch, das gesetzliche Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften auszuhebeln“, kritisiert Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Verhalten des Unternehmens. „So etwas geht überhaupt nicht, wir haben sofort reagiert und das Unternehmen abgemahnt.“ Die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG zeigte sich jedoch uneinsichtig. Daher reichte die Verbraucherzentrale Klage ein und gewann. Das am 7.12.2011 erstrittene Urteil beendete das verbraucherfeindliche Verhalten des Unternehmens. Fazit: „Auch dann, wenn Verbraucher einen Vertreter zu sich nach Hause bestellen, kann ein Haustürgeschäft vorliegen und der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden“, stellt Richter klar. Richter verweist darauf, dass die Verbraucherzentrale bei der Beurteilung der Situation hilft und verbraucherfeindliches Unternehmensverhalten sanktionieren lassen kann. (LG Detmold 12 O 148/10) (Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 23.01.2012) >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Aus Vereinen/Gruppen" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


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