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19. Aug 2010 - 10:18 Uhr

Polier mit "Arschloch" tituliert, Rauswurf trotzdem unrechtmäßig - Landesarbeitsgericht: Äußerung offensichtlich nur "hohle" Drohung

Nürnberg (D-AH) - Wer seinen Vorgesetzten lautstark auffordert, doch näher zu kommen, um ihm "ein paar in die Fresse" zu hauen, riskiert zweifellos den sofortigen Rausschmiss. Insbesondere dann, wenn er den Chef dabei noch mit "Du Arschloch" tituliert. Allerdings verliert die darin steckende körperliche Bedrohung ihre Bedeutung, wenn allen Beteiligten klar war, dass es sich nur um eine "hohle" Drohung ohne Gefahr einer wirklichen Umsetzung handelt. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und eine darauf begründete fristlose Entlassung für unwirksam erklärt (Az. 5 Sa 254/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte sich die Auseinandersetzung zu Feierabend auf einer Autobahn-Baustelle abgespielt. Der zeitweise einer anderen Kolonne "ausgeborgte" Bauarbeiter fühlte sich von deren Polier schikaniert, wodurch es zu der Äußerung kam. Letzterer beschwerte sich bei der Bauleitung, die daraufhin die fristlose Kündigung aussprach.

Allerdings zu Unrecht, wie die Rostocker Landesarbeitsrichter entschieden. Eine wirkliche Gefahr, dass es zwischen dem Arbeiter und seinem vorübergehenden Chef tatsächlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung hätte kommen können, hielten sie für ausgeschlossen. Nach dem persönlichen Eindruck, den der Mann vor Gericht hinterließ, wehrt er sich zwar heftig gegen alles, was aus seiner Sicht einer sachlichen Grundlage entbehrt - aber ausschließlich in verbalen Explosionen. "Handgreiflichkeiten mit ihm sind in den acht Jahren seiner bisherigen Tätigkeit am Bau nicht bekannt geworden", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Urteilsspruch.

Da also nicht zu erwarten wat (und ist), dass die angedrohte körperliche Gewalt auch in die Tat umgesetzt wird, scheidet dieser Teil der Äußerungen des Rausgeworfenen als Kündigungsgrund aus. Und was das "Arschloch" angeht, habe sich der Polier tatsächlich sehr befremdlich verhalten. Sein nach Zeugenaussagen dahingebrüllter Satz "Soll ich mich noch dazustellen und mitquatschen oder geht es jetzt weiter?" ist nach Auffassung der Richter im günstigsten Fall als eine Art schiefer Humor zu begreifen. Denn immerhin befand sich die derart zum Weiterarbeiten "angefeuerte" Kolonne längst bei den Vorbereitungen für den Feierabend.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline vom 19.08.2010)

Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de

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