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2. Sep 2010 - 10:12 UhrVater plündert zu Unrecht Sparbuch - Richter verurteilen Zugriff auf das Geld der Tochter
| (D-AH) - Ein Sparbuch-Besitzer darf nicht grundsätzlich über das Guthaben frei verfügen. Wenn die Ersparnisse für die Tochter bestimmt sind und sie hauptsächlich aus Zuwendungen Dritter bestehen, haben Eltern kein Anspruch darauf. So urteilte das Landgericht Coburg (Az. 33 S 9/10) und gab einer Tochter Recht, die ihren Vater auf Rückzahlung verklagte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hob der Vater vom Sparbuch der Tochter 1.600 Euro ab. Er erklärte, das Geld nach und nach an die Mutter des Mädchens ausgezahlt zu haben, konnte das aber nicht nachweisen - wie auch die Behauptung der Finanzierung gemeinsamer Anschaffungen. Das Geld auf dem Konto stammte jedoch hauptsächlich von diversen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken an die Tochter, und der Vater hatte diese Beträge lediglich "aufgerundet". Deswegen war es laut Coburger Richter nicht sein Geld, sondern das Mädchen durfte zu Recht davon ausgehen, dass der Vater es ihr gänzlich geschenkt hatte. "Selbst wenn ein kleiner Teil des Guthabens vom Vater eingezahlt wurde, heißt das noch lange nicht, dass ihm auch das gesamte Geld zusteht", erklärt Rechtsanwalt Bernd Beder (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Trotzdem gäbe es Fälle, betonte aber das Gericht, in denen die Eltern Anspruch darauf haben - beispielsweise, wenn sie regelmäßig aufs Sparbuch einzahlen und die Kinder davon nichts wissen. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline AG Nürnberg, vom 2.9.10) Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von RT-Medieninfo (3) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |

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