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3. Sep 2010 - 10:08 UhrKein zehnjähriges Ruhen der Jagd aus Gewissensgründen - Richter: Besitzer von Jagdgrundstücken sind zum Waidwerk verpflichtet
| Nürnberg (D-AH) - Eigentum verpflichtet, auch zum Töten: nämlich von Tieren, wenn es sich bei dem Besitz um ein ausgewiesenes Eigenjagdrevier handelt. Wer über ein solches Grundstück verfügt, ist laut deutschem Recht verpflichtet, für regelmäßige Jagden darauf zu sorgen. Vor dieser Pflicht kann sich ein Jagd-Unwilliger nicht einfach unter Berufung auf weltanschaulich-religiöse Gründe oder sein Gewissen freistellen lassen. Darauf hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht bestanden (Az. 3 B 89.09). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte eine GmbH & Co. KG, deren Grundstücke ein Eigenjagdrevier bilden, bei den Behörden ein zehnjähriges Ruhen der Jagd auf ihren Besitztümern beantragt. Die Gesellschafter und Mitarbeiter der GmbH hielten es für mit ihrem Gewissen nicht vereinbar, Tiere zu töten oder zumindest an der Tötung durch Dritte mitzuwirken - nur weil sie Besitzer eines Jagdreviers seien. In diesem Zwang wider ihr Gewissen sahen sie sich in der freien Wahrnehmung ihrer unveräußerlichen Menschrechte beschränkt. Dieser Argumentation wollten die Leipziger Richter nicht folgen. Zwar seien Eigentümer von Eigenjagdrevieren zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts etwa an Pächter ihrer Flächen verpflichtet. "Doch sie müssen die geforderte Jagd ja nicht höchstpersönlich ausführen. Und eine Mitwirkung am nicht gewollten Töten von Tieren entsteht ja nicht schon dadurch, dass die Jagd auf ihrem Grund und Boden vom Gesetzgeber forciert wird", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline vom 03.09.2010) Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von RT-Medieninfo (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |

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