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4. Oct 2011 - 14:14 UhrMündlicher Kirchenaustritt beim Pfarrer unwirksam - Richter: Kirchensteuer ist wegen des noch offenen Streits mit der Kirche nachzuzahlen
| Nürnberg (D-AH) - Wer seinem Pfarrer mündlich den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, hat diese damit noch längst nicht rechtskräftig verlassen. Solange die Kirchenmitgliedschaft aus staatlicher Sicht als nicht beendet gilt, bleibt die Zahlung der Kirchensteuer obligatorisch - möglicherweise für Jahre zurück. Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) im Zusammenhang mit einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hin (Az. OVG 9 N 37.09). In dem Rechtsstreit ging es um einen angeblich fast 30 Jahre zurückliegenden Kirchenaustritt. Der katholisch getaufte seinerzeitige DDR-Bürger will ihn damals seinem Gemeinde-Seelsorger gegenüber erklärt haben, was das zuständige Bistum jedoch bis heute vehement bestreitet. Damit aber weigert sich das Finanzamt, dem Mann - wie von ihm gefordert - die Kirchensteuer zu erlassen. Und das laut dem Berliner Richterspruch zu Recht. "Die Kirchensteuerpflicht eines aus der Kirche Ausgetretenen entfällt erst dann, wenn die innerkirchliche Wirksamkeit des Kirchenaustritts zwischen der Kirche und dem Betroffenen außer Streit steht", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Situation. Die Kirchenverwaltung aber sieht sich außerstande, den behaupteten Austritt dokumentarisch nachzuvollziehen. Von einer grundgesetzwidrigen "Zwangsmitgliedschaft" in der Kirche könne trotzdem nicht die Rede sein, da der Mann schon in der DDR nach dortigem Recht jederzeit seinen Kirchenaustritt in einem staatlichen Notariat problemlos hätte protokollieren lassen können. Zumindest aber stand ihm spätestens mit der Wiedervereinigung ein rechtssicheres staatliches Kirchenaustrittsverfahren offen, das er aber nicht genutzt hat. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 4.10.2011) Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


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