Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung
Gesamte Regio - -
14. Nov 2011 - 10:53 UhrDoppelte Miete bei beruflichem Umzug steuerlich voll absetzbar - Bundesfinanzhof: Zusatzaufwendungen betreffen die gesamte Umzugsphase
| Nürnberg (D-AH) - Wer aus beruflichen Gründen umzieht und dabei vorrübergehend für zwei Wohnungen aufkommen muss, kann diese doppelte Miete als Werbungskosten von seiner Einkommenssteuer absetzen. Und zwar unbegrenzt. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 2/11). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war der Arbeitsplatzwechsel eines Mannes mit dem Umzug in eine andere Stadt verbunden, wo er sich mit Antritt des neuen Jobs auch eine neue, 165 Quadratmeter große Familienwohnung mietete. Seine Frau konnte mit dem gemeinsamen Kind allerdings erst drei Monate später die alte Stadt verlassen und nach der endgültigen Auflösung des bisherigen Quartiers in das neue gemeinsame Heim nachziehen. Für diese Zeit der Trennung und doppelten Haushaltführung machte der Mann in seiner Steuererklärung die zusätzliche Miete der neuen Wohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt jedoch stellte sich quer und wollte nur die Kosten für anteilige 60 Quadratmeter anerkennen - ein gutes Drittel. Schließlich würde ja der endgültige Einzug der dreiköpfigen Familie belegen, dass das neue Quartier bei der Ein-Mann-Belegung während der Umzugsphase überdimensioniert war. Dem widersprachen Deutschlands oberste Finanzrichter. Aufwendungen für einen beruflich veranlassten Umzug wie diesem gehören unbestreitbar zu den Werbungskosten - und zwar ohne Abschlag. Auch doppelte Mietaufwendungen können durch einen solchen Umzug bedingt sein. "Allerdings ist der unbegrenzte Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen dann auf die Umzugsphase beschränkt", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Bis zum tatsächlichen Umzug sind die Miete der neuen und danach - bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - die der bisherigen Familienwohnung als Werbungskosten abziehbar. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 14.11.2011) Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


- Anzeigen
- Sexau: Zur Spargelzeit WMF-Spargeltopf für nur 49,95 € >> Haushaltswaren Wolfsperger
- Teningen: Neu im Sortiment: Seifen und Handcreme von Panier des Sens ++ Schminktäschchen in vielen Mustern und Farben. Jedes ein Unikat! > N02 Landhaus Nostalgie
- Denzlingen: Wellness-Ganzkörpermassagen für 40 Euro > Reiki -Oase
- Kenzingen: Traumhaft schöne Nachtwäsche bei Stöcklin Wäsche und mehr…
- Tipps der Woche


- Klick-Tipps!
-
Bullert Automobile
Friedrich-Neff-Straße 9, 79111 Freiburg, Tel. 0761 / 4799890, Fax 0761 / 4799899, Mobil 0170 / 8677375
IKK Emmendingen
Hebelstr. 29, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 / 91620, Fax 07641 / 916251
Glas- und Schmuckdesign
Lörchstraße 15, 79350 Sexau, Tel. 07641/8956, Fax 07641/9335070
Winzergenossenschaft Jechtingen
Winzerstraße 1, 79361 Sasbach-Jechtingen, Tel. 07662-9323-0, Fax 07662-8241
Chapeau angesagt & ausgesucht
Fuhrmannsgasse 2, 79108 Hochdorf, Tel: 07665 930677, Email: info@chapeau-hochdorf.de
-
















© 2004-2012 by regiotrends.de






























