Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung
Gesamte Regio - -
15. Nov 2011 - 10:29 UhrAbbuchungen trotz Einzugsermächtigung gestoppt - Bundesgerichtshof: Widerspruch gegen Konto-Zugriff ist unwiderruflich
| Nürnberg (D-AH) - Ein Gläubiger darf trotz Einzugsermächtigung nicht über das Konto eines Schuldners verfügen. Erst die nachträgliche Zustimmung des Zahlungspflichtigen begründet die Berechtigung zur Einlösung der Lastschriften vom Schuldner-Konto. Der Widerspruch gegen eine solche Abbuchung ist unwiderruflich. Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof hingewiesen (Az. IX ZR 115/10). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, ging es in der Auseinandersetzung um ausstehende Zahlungen für gelieferte Baustoffe in insgesamt fünfstelliger Höhe. Die laufenden Rechnungen wurden vereinbarungsgemäß nicht per Abbuchungsauftrag beglichen, sondern per Einzugsermächtigung. Als die Abnehmerin in Konkurs gegangen war, widersprach der Insolvenzverwalter aber allen noch ausstehenden Lastschriften und verhinderte damit deren Abbuchung. Wodurch sich die Lieferanten um ihr Geld geprellt sahen und dagegen klagten. Zu Unrecht allerdings, wie Deutschlands oberste Bundesrichter betonten. "Eine Einzugsermächtigung erlaubt einem Gläubiger noch nicht den automatischen Zugriff auf das Konto seines Schuldners. Sie gestattet ihm lediglich die Nutzung des von der Kreditwirtschaft entwickelten technischen Verfahrens des Lastschrifteinzugs", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) das Karlsruher Urteil. Die Einlösung einer Lastschrift wird von der Gläubigerbank immer im eigenen Namen vorgenommen und ist erst durch die nachträgliche Zustimmung des Schuldners gegenüber seiner kontoführenden Bank legitimiert. Im Unterschied übrigens zu einem Abbuchungsauftrag, wo diese Genehmigung von Anfang an die Stelle einer Inhaber-Weisung tritt. Insofern ist die Schuldner-Bank hier an den Widerspruch des Insolvenzverwalters gebunden und darf die geforderten Zahlungen nicht mehr ausführen. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 15.11.2011) Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


- Anzeigen
- Sexau: Zur Spargelzeit WMF-Spargeltopf für nur 49,95 € >> Haushaltswaren Wolfsperger
- Teningen: Neu im Sortiment: Seifen und Handcreme von Panier des Sens ++ Schminktäschchen in vielen Mustern und Farben. Jedes ein Unikat! > N02 Landhaus Nostalgie
- Denzlingen: Wellness-Ganzkörpermassagen für 40 Euro > Reiki -Oase
- Kenzingen: Traumhaft schöne Nachtwäsche bei Stöcklin Wäsche und mehr…
- Tipps der Woche


- Klick-Tipps!
-
TEO Versicherungsmakler GmbH
Denzlinger Straße 9, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 - 934497, Fax 07641 - 934498, e-mail: backoffice@teo24.de
Seelenzauber
Claudia Hug, Kohlerhof 8, 79211 Denzlingen, Tel. 07666 / 6027780
Aquarider Center Freiburg
Wohnstift Freiburg, Rabenkopfstraße 2, 79102 Freiburg, Tel. 07641/468830, Fax 07641/4688333
Sport & Familienbad MACH´ BLAU
Berliner Straße 53, 79211 Denzlingen, Tel. 07666 / 93793510
Modehaus Blum-Jundt
Marktplatz 8, 79312 Emmendingen, Tel 07641/9247-0, FAX 07641/9247-47
-
















© 2004-2012 by regiotrends.de






























