RegioTrends

Die Internetzeitung für Straßburg - Freiburg - Basel - Schwarzwald
Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung

Gesamte Regio - -

29. Nov 2011 - 14:06 Uhr

Mangelhaft verkauftes Pony darf "nachgebessert" werden - Richter: Tierhandel unterliegt den üblichen Gewährleistungsregeln

Nürnberg (D-AH) - Beim Handel mit Tieren gelten die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Warengeschäften auch. Reklamiert ein Käufer das Verhalten eines von ihm erworbenen Tieres als untypisch, kann er trotzdem nicht einfach den Kauf rückgängig machen und sein Geld zurückverlangen. Vielmehr muss er dem Verkäufer die übliche Möglichkeit einer - so tierisch verrückt das auch klingen mag - "Nachbesserung" des verhunzten Tieres einräumen. Darauf hat jetzt das Landgericht Magdeburg bestanden (Az. 2 S 117/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Mann ein Pony gekauft. Als er dann feststellte, dass das Tier arg verhaltensgestört ist, verlangte er den Kaufpreis auf der Stelle zurück. Womit sich der betroffene Verkäufer allerdings nicht einverstanden erklärte. Er bestand als erfahrener Händler auf sein Recht zur "Nacherfüllung" des Vertrages.

Worin auch die Richter ihn bestärkten. "Nacherfüllung einer mangelhaften Ware bedeutet entweder Beseitigung des Mangels etwa durch eine Reparatur oder Austausch durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache", erklärt Rechtsanwältin Daniela Grünblatt-Sommerfeld (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

In diesem Fall muss dem Verkäufer daher zunächst die Gelegenheit gegeben werden, die Verhaltensauffälligkeit des Ponys zu "heilen" oder aber ein anderes, unbelastetes Tier zu liefern. Welche Form der Gewährleistung er dabei wählt, bleibt dem Pferdehändler überlassen. Auf keinen Fall muss er sich sofort und gegen seinen Willen auf eine umgehende Annullierung des Kaufvertrages einlassen.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 29.11.2011)

Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de

>>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen.

Info von Medieninformation (1)
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.


P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends!

Twitter Facebook studiVZ MySpace Mister Wong Google Bookmarks Linkarena deli.cio.us Digg Folkd Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo Yigg
RT-Lokalzeitung > alles aus IHREM Ort!

Schwarzwald, Lokalzeitung, Wochenzeitung EMMENDINGER TOR, WZO, Wochenzeitungen am Oberrhein, Der Sonntag, Markgräfler Bürgerblatt, Primo Verlag, Freiburger Wochenbericht, Kurier, Freiburger Stadtkurier, Zeitung am Samstag, Zypresse, Kaiserstuhl, Breisgau,RegioTrends, RegioZeitung, Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Endingen, Kenzingen, Herbolzheim, Breisach, Lahr, Offenburg, Müllheim, Bad Krozingen, Staufen, Weil, Lörrach, Denzlingen, Feldberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Markgraeflerland, Schwarzwald