Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung
Gesamte Regio - -
30. Nov 2011 - 12:16 UhrBei Frost ist die Wasserzufuhr abzustellen oder alles zu beheizen Richter: Kontrolle durch verbliebenen Mieter in faktisch leerstehendem Haus reicht nicht aus
| Nürnberg (D-AH) - Platzt im Winter in einem faktisch leerstehenden Haus ein Wasserrohr, muss die Versicherung nur für einen geringen Teil des Frostschadens aufkommen, wenn das Wasser nicht abgestellt, aber der größte Teil des Gebäudes nicht beheizt worden war. Dafür ist unwichtig, dass die noch letzte bewohnte Wohnung bis zum bevorstehenden Auszug mit Wasser versorgt werden musste, eine separate Absperrung für die übrigen Gebäudeteile aber technisch nicht möglich war. Dann hätte der Hausbesitzer eben in einer besonders strengen Frostperiode die Beheizung des gesamten, ansonsten unbewohnten Hauses organisieren müssen, hat das Landgericht Essen entschieden (Az. 9 O 178/09). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, befinden sich in dem betroffenen Haus eine Gaststätte und vier Wohnungen. Bis auf eine Wohnung waren sie bereits leergezogen, als der letzte verbliebene Mieter nach einer besonders heftigen Kälteperiode in seinem Kellerraum an der Wand herablaufendes Wasser entdeckte. Wie sich herausstellte, war es in einer der leerstehenden Wohnungen im Dachgeschoss zum Rohrbruch gekommen. Den Zeitwertschaden in Höhe von 11.856,10 Euro wollte der Hauseigentümer nun von seinem Gebäudeversicherer ersetzt haben. Die Versicherung zahlte allerdings nur 30 Prozent davon. Und das laut Essener Urteil zu Recht. Der Hausbesitzer habe grob fahrlässig eine Obliegenheitsverletzung begangen. "Und zwar in doppelter Hinsicht: einerseits hätte er die wasserführenden Anlagen in den nicht benutzten Gebäudeteilen absperren und andererseits das gesamte Haus in der kalten Jahreszeit beheizen müssen", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit lässt sich auch nicht einwenden, dass das Objekt durch den verbliebenen letzten Bewohner ja hinreichend überwacht und kontrolliert worden sei. Eine solche Kontrolle ist nur als Zusatzmaßnahme zur vertraglichen Verpflichtung anzusehen, wasserführende Leitungen für einzelne Gebäudeteile in speziellen Situationen abzusperren. Ging das hier aus technischen Gründen nicht, hätte eben das gesamte Haus zumindest während der Frostperiode beheizt werden müssen. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 30.11.2011) Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


- Anzeigen
- Sexau: Zur Spargelzeit WMF-Spargeltopf für nur 49,95 € >> Haushaltswaren Wolfsperger
- Teningen: Neu im Sortiment: Seifen und Handcreme von Panier des Sens ++ Schminktäschchen in vielen Mustern und Farben. Jedes ein Unikat! > N02 Landhaus Nostalgie
- Denzlingen: Wellness-Ganzkörpermassagen für 40 Euro > Reiki -Oase
- Kenzingen: Traumhaft schöne Nachtwäsche bei Stöcklin Wäsche und mehr…
- Tipps der Woche


- Klick-Tipps!
-
Architekturnetzwerk WERKGRUPPE 1, CARRÉ GMBH, REGIOWERK GMBH
Dorfstraße 12, 79261 Gutach-Bleibach, Telefon 07685-9104-0, Fax 07685-9104-40
Witt GmbH
Albert-Stehlin-Straße 14, 79365 Rheinhausen, Tel. 07643 / 93238-0, Fax 07643 / 93238-19
Häusliche Krankenpflege & Sozialdienst Horst Müller-Ebert in Emmendingen und Köndringen
Hochburger Str. 49, 79312 Emmendingen, Tel. 07641/572660, Fax 07641/572574, e-m@il: derpflegepartner@arcor.de
Buchladen im Roten Haus
Hirschenbuckel 6, 79822 Titisee-Neustadt, Telefon 07651 / 1309, Fax 07651/5727
Martin Schubnell: Der Elektriker
Kreuzmattenstr. 21, 79276 Reute, Tel. 07641 / 1863, Fax 07641 / 571796
-
















© 2004-2012 by regiotrends.de






























