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6. Dec 2011 - 17:39 UhrUmwandlung einer Wohnung in eine Kita zu Recht untersagt - Richter: Beschränkter Tagesbetrieb hat hinter vollwertigem Wohnen als Lebensgrundlage zurückzustehen
| Nürnberg (D-AH) - In einer Kita wohnen normalerweise weder die Kinder noch deren Erzieher. Deshalb bedarf es zur Nutzung einer Wohnung als Kita einer Zweckentfremdungsgenehmigung. Zumindest im Wirkungsbereich des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, wo das dortige Oberverwaltungsgericht jetzt einer solchen Umwandlung widersprochen hat (Az. 2 Bs 174/11). Schließlich sei selbst den interessierten Eltern angesichts steigender Mieten insbesondere in attraktiven innerstädtischen Lagen mit einem weiteren Angebot an Kindertagesplätzen nur gedient, wenn ihnen in der Nähe auch ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, betraf der Rechtsstreit die Obergeschosswohnung in einem Haus, in dessen Souterrain und Erdgeschoss bereits eine Kindertageseinrichtung untergebracht ist. Die wird vom Eigentümer des Grundstücks betrieben - einem anerkannten gemeinnützigen Träger der freien Jugendhilfe. Der wollte die jetzt freigewordene Wohnung für weitere Kindertagesplätze nutzen, bekam aber eine Absage von der städtischen Behörde. Die Begründung: Das öffentliche Wohnraumschutzinteresse verbiete es, für die auf den Tagesbetrieb beschränkte Kinderbetreuung hochwertigen Wohnraum in Anspruch zu nehmen. Eine städteamtliche Einschätzung, der sich das Gericht anschloss. "Hinter ein vollwertiges Wohnen tritt immer eine nur vorübergehende Unterbringung zurück, durch die im Gegensatz zu ersterem kein Mittelpunkt des häuslichen Lebens begründet werden kann", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Hamburger Richterspruch. Trotz des seit mehr als zwei Jahrzehnten bestehenden Kindergartenbetriebs im Souterrain und Erdgeschoss war die umstrittene Obergeschosswohnung fortlaufend vermietet. Anhaltspunkte dafür, dass die Wohnung nunmehr etwa wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch den Kindertagesbetrieb vom Wohnungsmarkt nicht mehr angenommen würde, wurden dem Gericht nicht vorgetragen. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline, Nürnberg vom 06.12.2011) Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


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