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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

25. Jan 2012 - 14:31 Uhr

Gesetzliche Zuzahlung begrenzen: Kurmaßnahmen für Mütter mit geringem Einkommen

Berlin, 16. Januar 2012. Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter- Kind-Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser beträgt für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind einheitlich 220 Euro.

„Schwierige finanzielle Verhältnisse dürfen Mütter nicht von einer benötigten Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme abhalten“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin, „Zuzahlung zur Inanspruchnahme von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind für Menschen mit geringerem Einkommen in der Höhe begrenzt. Sie können sogar durch die Zahlung eines Pauschalbetrages am Jahresanfang für das ganze Jahr abgegolten werden. Das kann Müttern bei der Durchführung ihrer
Kurmaßnahme finanziell entlasten.“

Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent (1 Prozent bei chronisch Kranken) des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen mit einem Kind oder mehreren Kindern am Jahresbeginn ca. 86 Euro zahlen und wären damit von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit – also auch vom Eigenanteil bei Kurmaßnahmen, der gesetzlich vorgeschrieben 220,- Euro beträgt. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW unterstützen kostenlos bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Die BeraterInnen prüfen auch, ob eine finanzielle Unterstützung aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes für die Mütter in Frage kommt.“

Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind- Kurmaßnahmen: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de

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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss- Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände die Arbeit für Mütter zu stärken. Unter dem Dach des Müttergenesungswerkes arbeiten rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und 82 anerkannte Kliniken in der Therapeutischen Kette aus kostenloser Beratung, Mütter- oder
Mutter-Kind-Kurmaßnahme und Nachsorge zusammen.
Das Müttergenesungswerk sammelt außerdem Spenden, z.B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Nachsorgeangebote, Informations- und Aufklärungsarbeit.

Spenden an das Müttergenesungswerk:
Spendenkonto: 88 80, Bank für Sozialwirtschaft München BLZ 700 205 00

(Presseinfo: Presse- und Öffentlichkeitsreferat, Stadt Freiburg vom 25.01.2012)

Mehr? Hier klicken -> www.muettergenesungswerk.de

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