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31. Jan 2012 - 17:37 UhrSicherheit bei der Sanierung
| Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Verbraucher sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen: „Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen“, berichtet Kerstin Thomson, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zumindest hier braucht sich jedoch niemand Sorgen zu machen: Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte „Unternehmererklärung“ verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht. Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, unzulängliche Gebäudesanierungen weitgehend zu verhindern. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und diese am besten in einer fachkundigen und unabhängigen Beratung geprüft werden. Die Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Kerstin Thomson, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden würden: „Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme“. Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). (Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 31.01.2012) >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (1) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


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