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31. Jan 2012 - 17:37 Uhr

Sicherheit bei der Sanierung

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer
durchschaubar zu sein. Viele Verbraucher sind verunsichert,
welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt
gelten.
Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen beauftragt sind, bleiben
oftmals Fragen offen: „Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung
der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV),
überprüfen sollen“, berichtet Kerstin Thomson, Energieexpertin der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zumindest hier braucht sich
jedoch niemand Sorgen zu machen: Denn um sanierungswilligen
Eigenheimbesitzern Sicherheit zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit
Oktober 2009 die so genannte „Unternehmererklärung“ verbindlich vor.
Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der
Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den
Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht.
Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen,
unzulängliche Gebäudesanierungen weitgehend zu verhindern.
Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten für jede
Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und diese am besten in
einer fachkundigen und unabhängigen Beratung geprüft werden.
Die Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Kerstin Thomson, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden
würden: „Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder
unzureichenden Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche
Sanierungsmaßnahme“.

Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die
Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit
einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 – 809 802
400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für
Mobilfunkteilnehmer).

(Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 31.01.2012)

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