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Kreis Emmendingen - Emmendingen
7. Feb 2012 - 11:32 UhrNicht alles Holz darf daheim verbrannt werden - Vor allem Altholz hat nichts in Heizung und Ofen zu suchen
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(us). Nicht nur bei den derzeitigen eisigen Temperaturen ist die kuschelige Wärme aus dem heimischen Holzofen beleibt. Doch nicht alle Holzprodukte dürfen verfeuert werden. Erlaubt ist nach einer Information von Regierungspräsidium und Landratsamt naturbelassenes Holz wie Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig und Zapfen, Sägemehl, Holzspäne, Schleifstaub, Rinde, Holzpellets sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts. Verboten in häuslichen Öfen und auch im Heizungskessel ist das Verbrennen von Spanplatten, Sperrholz und Faserplatten, alten Möbeln, Rebpfählen, Jägerzäunen sowie Hölzern, die mit Salzen oder Holzschutzmitteln behandelt, gestrichen oder beschichtet sind. Auch Holz, das im Außenbereich eingesetzt war wie Fenster, Außentüren oder Konstruktionshölzer wie Balken oder andere tragende Teile ist in der Regel mit Salzen, Pestiziden oder Teerölen behandelt worden, weshalb diese Teile bei der Entsorgung als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Das Verbrennen solcher Hölzer ist nicht nur verboten, es handelt sich in der Regel auch um eine Straftat. Deshalb dürfen solche Hölzer auch nicht als Brennholz an Dritte abgegeben werden. Das Verbrennungsverbot hat seinen Grund: Beim Verbrennen von behandelten Hölzern können vermehrt Schadstoffe wie z.B. Salzsäure, Flußsäure, Schwermetalle, Formaldehyd sowie Dioxine und Furane in die Umgebung abgegeben werden. Weiterhin werden, wie bei jeder Holzverbrennung, Feinstäube ausgestoßen, an denen diese Schadstoffe teilweise anhaften. Die Schadstoffe bleiben nicht nur in der Luft, sie lagern sich auch am Boden, z. B. in Hausgärten und auf Kinderspielplätzen ab. Bei einer Ofenfeuerung belasten diese Schadstoffe nicht nur die Nachbarschaft, sie können auch in die Raumluft gelangen und die Hausbewohner direkt schädigen. Beachtet werden sollte, dass bei älteren Hölzern vor allem von Gebäuden viele Holzschutzmittel nicht sofort erkannt werden, da sie geruch-, geschmack- und farblos sind, wie beispielsweise das dioxinhaltige und krebserzeugende PCP, das in den 70er Jahren in größeren Umfang auch für Inneneinrichtungen verwendet wurde. Zusätzlich ist bei Gebrauchtholz ungewiss, welche weiteren Beschichtungen im Laufe der Nutzung aufgebracht wurden. Auch Innentüren wurden z.B. früher gerne mit Fensterlack gestrichen, der in erheblichem Umfang Blei oder PCP enthielt. Ebenso können Balken von über 200 Jahre alten Häusern historische Holzschutzmittel wie z. B. Arsen enthalten oder im Laufe der Jahre mit zusätzlichen Holz- oder Flammschutzmitteln (oft noch aus der Zeit des II. Weltkrieges) behandelt worden sein. Wenn bei Umbau, Ausbau oder Räumung altes Holz anfällt, so muss dies nach den Vorgaben der Altholzverordnung fachgerecht entsorgt werden. Für solche Hölzer aus privaten Haushalten hat der Landkreis Sammelstellen eingerichtet. Auskünfte zur Entsorgung sowie zu den Sammelstellen im Landkreis erteilt die Abfallwirtschaft des Landratsamtes, Telefon 07641/451 97 00. Weitere Infos zum richtigen Verbrennen von Holz erteilt die Abfallrechtsbehörde des Landratsamtes, Telefon 07641/451 223 oder 451 499. In der Betriebsanleitung des Ofenherstellers sind die zulässigen Brennstoffe aufgeführt. Auch die Schornsteinfegermeister beraten zu allen Fragen rund um Brennstoffe, bei neu errichteten Öfen oder bei einem Wechsel des Betreibers ist diese Beratung sogar Pflicht. (Presseinfo: Landratsamt Emmendingen – Ulrich Spitzmüller, vom 7.2.12) >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (03) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


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