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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

19. Aug 2010 - 13:40 Uhr

Zeitnahe Aktivierung stadteigener Grundstücke für den Wohnungsbau - Antrag der Gemeinderatsfraktion Junges Freiburg/DIE GRUENEN

h i e r : Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Freiburg besteht eine große Nachfrage nach zügig bebaubaren Wohnbaugrundstücken, vor allem für Mehrfamilienhäuser mit Eigentums- oder Mietwohnungen. Die generelle Attraktivität der Stadt Freiburg, ein kontinuierlicher Einwohnerzuwachs sowie die zunehmende Anzahl eigenständiger Haushalte tragen dazu bei, dass vielfach bereits von einer Wohnungsknappheit in unserer Stadt die Rede ist. Gleichzeitig steht offensichtlich erhebliches Privat- und sonstiges Anlagekapital für den Wohnungsbau zu Verfügung – was angesichts der Folgen der weltweiten Finanzkrise (Flucht in Sachwerte; niedriges Zinsniveau) nicht weiter verwunderlich ist.

Bauträger, Baugruppeninteressierte und sonstige Investoren beklagen jedoch einen Mangel an zeitnah verfügbaren geeigneten Baugrundstücken in den Freiburger Stadtquartieren. Und dies trotz zahlreicher im Verfahren befindlicher Bebauungspläne und eines festgestellten umfangreichen theoretischen Innenentwicklungspotenzials für den Wohnungsbau. Der Grund dafür liegt zum einen sicherlich an der langen Dauer von Bebauungsplanverfahren, zum anderen an den vielfältigen Schwierigkeiten zur Aktivierung nach § 34 BauGB bebaubarer privater Innenentwicklungspotenziale.

Deshalb kommt den für Wohnungsbau geeigneten Innenentwicklungspotenzialen im städtischen Eigentum besondere Bedeutung für die zügige Realisierung der nachgefragten Wohnungsbauvorhaben zu. Wir beantragen deshalb nach § 34 der Gemeindeordnung, das Thema „Zeitnahe Aktivierung stadteigener Grundstücke für den Wohnungsbau“ auf die Tagesordnung des gemeinderätlichen Bauausschusses - spätestens in dessen Sitzung am 13.10.2010 - aufzusetzen und von der Verwaltung entsprechend aufbereiten zu lassen.

Wir erwarten dazu eine Auflistung und detaillierte Darstellung aller im Eigentum der Stadt Freiburg stehenden Innenentwicklungsflächen, die für den Wohnungsbau geeignet sind. Dazu gehören explizit auch bereits bebaute städtische Liegenschaften, bei denen durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Abriss und Neubebauung – beispielsweise bei desolater Bausubstanz oder eklatanter Unterausnutzung des Grundstückes – zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden könnte.

Laut Aussage der Drucksache G-10/082, die der Gemeinderat am 22.06.2010 zur Kenntnis genommen hat, handelt es sich bei den in Frage kommenden städtischen Grundstücken um ein theoretisches Potenzial von 35 ha (= 350.000m²) Wohn- und gemischte Bauflächen. Diese wurden aus dem Innenentwicklungskataster extrahiert und um zusätzliche grundsätzlich entwicklungsfähige Flächen ergänzt. Für alle Flächen liegen offensichtlich weitere grundstücksbezogene Daten vor, die für die tatsächliche Aktivierung und Entwicklung relevant sind.

Für diese Flächen sollte in einem ersten Schritt nach einer Überprüfung der jeweils standortspezifischen Rahmenbedingungen (z.B. zeitliche Verfügbarkeit, Erschließung, Wirtschaftlichkeit) eine Priorisierung nach voraussichtlich schneller, mittel- und längerfristiger Realisierbarkeit vorgenommen werden.

Bei den kurzfristig umsetzbaren Objekten wäre danach konkret zu prüfen, für welche spezifischen Wohnbauprojekte die einzelnen Grundstücke angeboten werden sollten (Geschosswohnungsbau, Mehrfamilienhausbau, Stadthäuser; Eigentum, freifinanzierte/öffentlich geförderte Mietwohnungen; Baugruppen, Sonderprojekte). Dies muss in Abstimmung mit den generellen stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen sowie den jeweiligen lokalspezifischen Besonderheiten erfolgen (Sozialstruktur, demographische Entwicklung, Infrastrukturangebot etc.).

Dabei sollten auch Sonderprojekte Berücksichtigung finden – z.B. Baugruppenprojekte, bei denen ein Teil der erstellten Wohneinheiten zu günstigen Konditionen an einkommensschwache Haushalte vermietet werden oder auch spezielle Mehrgenerationenprojekte. Gleiches gilt für Geschosswohnungsbauprojekte, bei denen Baugenossenschaften, Bauträger oder auch die Freiburger Stadtbau preiswerte bzw. geförderte Mietwohnungen für bestimmte Bedarfsgruppen realisieren könnten.

Anschließend wäre zu klären, in welchem zeitlichen Rahmen und zu welchen Konditionen die einzelnen Objekte in die Vermarktung kommen, wozu die Verwaltung dem gemeinderätlichen Hauptausschuss baldmöglichst konkrete Vorschläge unterbreiten sollte. Alle Baugrundstücke sind danach über eine internetbasierte Bauflächenbörse den Interessenten öffentlich zugänglich zu machen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Entlastung der nach wie vor angespannten Freiburger Wohnungssituation bitten wir darum, zeitnah die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle geeigneten städtischen Liegenschaften so bald als möglich für neue Wohnbauprojekte zur Verfügung gestellt werden können.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender

Eckart Friebis
Mitglied des Bau- und des Stadtentwicklungsausschusses

(Presseinfo: Gemeinderatsafraktion Junges Freiburg/DIE GRÜNEN vom 19.08.2010)

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