Das Personal für die Betreuungsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis wird um vier Stellen aufgestockt. Diesen Beschluss hat der Kreistag des Ortenaukreises heute in seiner Sitzung gefasst. „Die Arbeit in der Betreuungsbehörde nimmt aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ab 1. Juli gewaltig zu“, erklärte Landrat Frank Scherer. „Ich bin froh, dass durch die vier neuen Stellen die Kolleginnen und Kollegen nun bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützt werden und die Arbeit weiterhin erledigen können.“ Mit dem neuen Bundesgesetz „zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden“ geht ein beträchtlicher Mehraufwand insbesondere für die Unterstützung der Betreuungsgerichte einher. Daher sind von den vier zusätzlichen Stellen drei für die Betreuungsgerichtshilfe vorgesehen, je eine halbe für die Zuarbeitung und die Beratung.
„Die Betreuungsbehörde ist an ist an jedem Betreuungsverfahren beteiligt. Sie muss im Einzelfall prüfen, ob ein gesetzlicher Betreuer notwendig ist. Darüber hinaus berät sie die Bürger bei auftretendem Betreuungsbedarf. Die gesetzlichen Betreuer führt sie in ihre Arbeit ein, berät und unterstützt sie“, erklärt Wolfgang Huber, Leiter des Amtes für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis.
Der Personalstand bei der Betreuungsbehörde war seit 1992 unverändert geblieben, obwohl sich in diesem Zeitraum die Betreuungszahlen verdreifacht haben. Die zunächst von der Verwaltung vorgeschlagene Aufstockung des Personals um 6,2 Stellen und die damit verbundenen Mehrkosten im Kreishaushalt von ursprünglich 405.000 Euro hatten bereits im Sozialhilfe- und im Verwaltungsausschuss des Ortenaukreises für Diskussion gesorgt.
Mit der Verdoppelung der derzeitigen Stellen sei zunächst eine gute Lösung gefunden worden, so Scherer. Ende des ersten Halbjahres 2015 werde die Verwaltung die Fallzahlen und die Aufgabenentwicklung nochmals überprüfen.
(Presseinfo: Kai Hockenjos, Pressestelle, Landratsamt Ortenaukreis, 22.07.2014)
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Ortenaukreis - Offenburg
22. Jul 2014 - 16:21 UhrMehr Personal für Betreuungsbehörde - Kreistag stimmt nach Gesetzesänderung notwendiger Aufstockung zu
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