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Kreis Emmendingen - Emmendingen

19. Mar 2015 - 11:57 Uhr

SPD-Abgeordnete Wölfle und Fechner begrüßen Vorstoß von Nahles für Besserstellung von Menschen mit Behinderung bei der Sozialhilfe - Grundlegende Reform der Regelsätze für 2016 angekündigt

Sabine Wölfle und Johannes Fechner
Sabine Wölfle und Johannes Fechner

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Wölfle und der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner begrüßen den Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), eine Reform der Regelsätze bei der Sozialhilfe anzustoßen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe bekommen, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit 399 Euro pro Monat. Erwachsene, die im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt und müssen eine Kürzung von 20 Prozent hinnehmen. Von dieser Entscheidung waren vor allem Menschen mit Behinderung betroffen, da sie verständlicherweise trotz Volljährigkeit häufig bei ihren Eltern leben.

„Eine große Ungleichbehandlung durch die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung, die auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt und einige korrigierende Urteile durch das Bundessozialgericht nach sich gezogen hat“, bilanzierte Johannes Fechner.

Die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung, Sabine Wölfle, ergänzte: „Durch die Initiative von Andrea Nahles bekommen Menschen mit Behinderung künftig 80 Euro mehr pro Monat. Wir können nicht von Inklusion und Gleichbehandlung sprechen, wenn unsere Gesetze das Gegenteil bewirken. Die Ankündigung, den Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende anzuheben, ist sehr zu begrüßen und ein weiterer Schritt, um die Gleichbehandlung endlich voranzutreiben. Wir haben auf diesem Gebiet noch weiteren Handlungsbedarf, zumindest ein Punkt ist jetzt zufriedenstellend geklärt“, so Wölfle.

Bundesministerin Andrea Nahles kündigte die grundlegende Reform der Regelsätze für 2016 an. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, bei der Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III die Leistungen der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.


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