„Mit einer klaren Ablehnung einer Änderung des Bundeswaldgesetzes dokumentiert Peter Weiß wie sehr der Union das Thema nachhaltige Waldbewirtschaftung am Herzen liegt - nämlich gar nicht“, so Schoch. „Damit rückt eine zwangsweise Auflösung der bewährten Forststrukturen in Baden-Württemberg leider immer näher.“ Auf Antrag der Grünen sollte das Gesetz so geändert werden, dass die Forstämter mit ihren 2800 Mitarbeitern in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Dies ist in Frage gestellt, weil das Bundeskartellamt angedroht hat, den Forstämtern aus Wettbewerbsgründen zu untersagen, Nadelstammholz aus dem Kommunal- und Privatwald zu vermarkten dürfen. Es ist schon bezeichnend, dass die CDU geführte Bundesregierung eine fachliche und an der Sache orientierte Debatte nicht zuließ und keine Bereitschaft zur Problemlösung ermöglichte durch die Ablehnung dieser Initiative. „Dieses negative Votum stellt nun die Kreisforstämter grundsätzlich in Frage“, erklärt MdL Schoch. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass MdB Weiß, obwohl ihm Sachlage vor Ort bekannt ist, gegen eine Änderung des Bundeswaldgesetzes votiert hat und damit die Folgen abgemildert hätte.
Sauer aufgestoßen ist Schoch die widersprüchliche Haltung der Union auf Landes- und Bundesebene. Noch am 27.März 2015 hatte die CDU-Fraktion eine Aktuelle Debatte im Landtag zum Kartellverfahren beantragt und der grün-roten Regierung vorgeworfen, sich zu wenig für den Erhalt der bewährten Forstamtsstruktur einzusetzen. „Solche Lippenbekenntnisse auf Länderebene helfen aber nicht, wenn die CDU auf Bundesebene keine Taten folgen lässt“, so Schoch.
„Wenn die Bundesregierung jetzt nicht schnell handelt, sehe ich keine Möglichkeiten mehr, weitgehende Umstrukturierungen in Baden-Württemberg zu verhindern,“ so Schoch weiter. Noch im Mai könnte das Bundeskartellamt Baden-Württemberg einen Beschluss zugehen lassen, der aller Voraussicht nach einen sofortigen Umbau der Strukturen im Rahmen einer schnellen Übergangslösung zur Folge hätte.
Bisher übernehmen die staatlichen Förster im Wald alle Aufgaben für die Kommunen und Privatwaldbesitzer. Dazu zählen auch die vorbereitenden Dienstleistungen zur Holzernte, etwa die Markierung der zum Verkauf bestimmten Bäume. Das ist nach Ansicht des Kartellamtes aus Wettbewerbsgründen nicht zulässig.
„Unser Wald ist weit mehr als ein Wirtschaftsfaktor, er ist Lebensraum mit zentralen gesellschaftlichen Funktionen. Unsere Forstämter nehmen viele Aufgaben zur Sicherung der ökologischen Funktionen des Waldes“, so Schoch. Eine Änderung des Bundeswaldgesetzes könnte gerade die Gemeinwohlorientierung der Waldbewirtschaftung stärker hervorheben. Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume sollten als waldbauliche Maßnahmen angesehen sind werden. Solche Leistungen würden der ökologischen und ökonomischen Wertsteigerung der Wälder dienen und sollen nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden. „Die in jedem Falle erforderliche Umstrukturierung wird dann aller Voraussicht nach nur den Holzverkauf betreffen, nicht mehr die Bewirtschaftung des Waldes an sich“ erklärt Schoch. Er fordert die CDU auf, Baden-Württemberg zu unterstützen, das Bundeswaldgesetz sofort anzupassen und dem Land keine weiteren Knüppel mehr zwischen die Beine zu werfen beim Erhalt einer nachhaltigen Waldwirtschaft.
(Medieninformation: Wahlkreisbüro Alexander Schoch MdL, 30.03.2015)
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Kreis Emmendingen - Emmendingen
30. Mar 2015 - 13:10 UhrKreisforstämter stehen ohne Änderung des Bundeswaldgesetzes auf der Kippe - Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Grüne) „CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Weiß blockiert Erhalt der bewährten Forstämter der Landkreise“
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