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Kreis Emmendingen - Emmendingen

11. Aug 2015 - 17:00 Uhr

Bundestagsabgeordneter Fechner mit Handwerkern einig: Duale Ausbildung ist zu stärken - Viele Ausbildungsstellen in der Region nicht besetzt

Von links: Martin Schubnell, Christof Burger, Johannes Fechner
Von links: Martin Schubnell, Christof Burger, Johannes Fechner


SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner informierte sich in einem Gespräch mit dem Vizepräsidenten der Handwerkskammer Freiburg Christof Burger und Kreishandwerksmeister Martin Schubnell über die aktuelle Situation des Handwerks in Südbaden. Burger und Schubnell berichteten, dass viele Ausbildungsstellen in der Region nicht besetzt werden konnten. „Für Gymnasiasten ist ein Handwerk zu erlernen meist nur zweite Wahl, außerdem werden die Schüler in den Schulen oft nicht gut genug auf die Berufswelt vorbereitet!“ Fechner betonte, dass die SPD mit der Einführung des Fachs Wirtschaft an den Schulen in Baden-Württemberg einen Schritt Richtung Handwerk machen wird, auch die kommenden Gemeinschaftsschulen sollen der Nachwuchsförderung im Handwerk helfen. „Wir wollen keinen Akademisierungswahn, wir brauchen das Handwerk und die Industrie und können es uns nicht erlauben, nur noch auf den Dienstleistungssektor zu setzen“, so Fechner.

Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildete das Thema Mindestlohn und die zugehörige Dokumentationspflicht, die vor wenigen Tagen geändert wurde. Burger sieht Schwierigkeiten bei der Kontrolle des Mindestlohns, aber auch der Sozialversicherungspflicht und der Ausbildungsqualität bei kleinen Firmen, die meist aus dem südosteuropäischen Raum stammen. Diese existierten oft nur zwei Jahre, drückten aber durch Dumpinglöhne und dem Einsatz minderwertiger Materialien langfristig die Marktpreise. Fechner versprach sich für verschärfte Kontrollen einzusetzen. Als rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion konnte Fechner den Handwerkern auch detailliert erläutern, wie der neueste gesetzliche Stand der Lieferantenhaftung beim Thema Mindestlohn aussieht: „Nur der Unternehmer, der grob fahrlässig verkennt, dass sein Lieferant nicht den Mindestlohn bezahlt, kann haftbar gemacht werden“.

(Presseinfo: Wahlkreisbüro Dr. Johannes Fechner MdB, 11.08.2015)


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