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Überregional - Berlin

7. Jul 2016 - 11:51 Uhr

CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Weiß nimmt Förderbescheid für Waldkirch entgegen - Die Stadt erhält vom Bund 50.000 EURO für Beraterleistungen zum Breitbandausbau

Bundestagsabgeordneter Peter Weiß (re.) nahm aus den Händen des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle den Förderbescheid für die Stadt Waldkirch zum Breitbandausbau entgegen.
Aufnahme: Sarah Salm
Bundestagsabgeordneter Peter Weiß (re.) nahm aus den Händen des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle den Förderbescheid für die Stadt Waldkirch zum Breitbandausbau entgegen.
Aufnahme: Sarah Salm

In Berlin hat Bundestagsabgeordneter Peter Weiß den Förderbescheid für die Stadt Waldkirch zum Breitbandausbau entgegengenommen. Bei einer Veranstaltung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden durch den Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle die Bescheide für mehrere Städte und Landkreise ausgehändigt. In seiner launigen Antwort sagte Peter Weiß, dass Waldkirch das schnelle Internet unter anderem auch deswegen benötige, weil in den Mauern der Stadt gleich zwei Bundestagsabgeordnete zuhause sind.

Die Stadt Waldkirch erhält vom Bund 50.000 EURO, wie auch beantragt, für Beraterleistungen zum Breitbandausbau.
Bis 2018 soll deutschlandweit eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. Die Bundesregierung stellt dafür insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro zu Verfügung. „Vom Ausbau der Breitbandversorgung wird die Attraktivität vieler Städte und Gemeinden in ländlichen Regionen profitieren. Das ist auch für unsere Region eine große Chance“, sagt Peter Weiß. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, legt das Förderprogramm den Schwerpunkt auf die Schließung „weißer Flecken". Dies bedeutet, dass damit der Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Regionen und Randlagen in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau auf absehbare Zeit nicht erfolgt, unterstützt wird.

Erarbeitet wurde die Förderrichtlinie federführend vom „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ (BMVI). Mit der neuen Richtlinie werden das Verfahren und die Kriterien für eine Förderung aufgestellt, um eine Gleichbehandlung aller Förderverfahren des Bundes im Bereich Breitband zu gewährleisten. Das Förderprogramm richtet sich an Städte und Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zweckverbände, welche das Ausbauprojekt initiieren und die Projekte vor Ort koordinieren. Den Ausbau bzw. den Netzbetriebs führt ein privatwirtschaftliches Unternehmen durch. Gefördert werden im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

(Presseinfo: Büro in Berlin, Peter Weiß MdB, Abgeordneter des Wahlkreises Emmendingen-Lahr, vom 7.7.16)


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