Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Nach den sexuellen Übergriffen auf Frauen an Silvester in Köln und andernorts wurde der Ruf nach Änderungen am Sexualstrafrecht nicht nur mit Blick auf den ohnehin schon in der Beratung befindlichen § 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung), sondern auch in Bezug auf sexuelle Übergriffe, die bislang nicht strafrechtlich verfolgt werden, wie das „Grapschen“ oder das Agieren aus einer Gruppe heraus, laut.
Die Reform umfasst drei wesentliche Änderungen: Der Tatbestand der Vergewaltigung liegt nun schon vor, wenn der Täter erkennbar ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt, auch wenn sein Handeln in der konkreten Situation die Grenze der Gewalt oder Nötigung nicht erreicht. Sexuelle Belästigung kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Darüber hinaus wurde der Straftatbestand sexueller Übergriffe aus Gruppen neu verankert. Gerade die letzte Änderung trägt den Ereignissen von Köln und anderen Orten Rechnung.
Kordula Kovac, CDU-Bundestagsabgeordnete für Südbaden, zeigte sich außerordentlich erfreut über die beschlossene Reform: „Der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ stärkt die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Die Selbstverständlichkeit, dass Geschlechtsverkehr Einvernehmlichkeit voraussetzt, ist nun endlich auch rechtlich verankert. Wir haben heute unserem eigenem Geschlecht ein Grundrecht gesichert!“
(Presseinfo: Büro Kordula Kovac MdB, Berlin, vom 7.7.16)
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Überregional - Berlin
7. Jul 2016 - 15:50 UhrBundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts - CDU-Bundestagsabgeordnete Kordula Kovac: „Unserem eigenen Geschlecht ein Grundrecht gesichert“
Von links: Die CDU-Bundestagsabgeordneten Anette Widmann-Mauz, Margret Horb, Kordula Kovac und Waldemar Westermayer bekunden ihre Zustimmung.
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