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Gesamte Regio - Stuttgart

15. Feb 2017 - 10:14 Uhr

„Mit allen Sinnen in die fünfte Jahreszeit: Verbraucher sollten geruchlich auffällige Produkte besser meiden“ - Verbraucherminister gibt Empfehlungen zu Fastnachtsartikeln

In der fünften Jahreszeit haben Masken, Fastnachtskostüme und Schminke Hochkonjunktur.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher decken sich in diesen Tagen mit Masken, Kostümen und anderen Faschingsartikeln ein. Dabei ist es gut, sich auf die eigenen Sinne zu verlassen – die Nase ist immer noch der beste Detektor. Geruchlich auffällige Produkte aus Kunststoff sollten Verbraucher besser im Regal liegen lassen. Das gilt besonders für Kostümteile, die direkt mit der Haut oder sogar mit den Schleimhäuten in Berührung kommen – also beispielsweise Masken oder Vampirzähne“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (15. Februar) in Stuttgart. Ein auffälliger Geruch bedeute zwar nicht automatisch eine Gesundheitsgefahr, könne aber ein Warnsignal sein. Grundsätzlich ließen sich sämtliche Kunststoffmaterialien so hochwertig herstellen, dass sie geruchsfrei sind. Erzeugnisse aus PVC könnten zudem gesundheitlich bedenkliche Weichmacher enthalten.

Kostüme vorher waschen – oder doch nicht?

Prinzipiell ist es immer ratsam, direkt auf der Haut anliegende Kleidung vor dem ersten Tragen zu waschen. „Faschingskostüme sind oft nicht für die Ewigkeit gemacht. Sie können schon beim ersten Waschen die Form verlieren, Applikationen können sich lösen und auch die Farbechtheit kann leiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher möglichst eine Zwischenschicht zwischen Haut und Kostüm anlegen“, sagte Minister Hauk. Die Farbechtheit hängt von der Art der Fasern ab. Oft kommen in Faschingskleidung Polyesterfasern zum Einsatz, die vergleichsweise farbecht sind – aber auch hier kann es in Verbindung mit fetthaltiger Schminke zu Abfärbungen kommen. Vor allem bei Federapplikationen lassen sich die Farbstoffe nicht farbecht fixieren. Hierzu gibt es öfter Verbraucherbeschwerden. „Die Untersuchungen unserer amtlichen Labore zeigen regelmäßig, dass die abfärbenden Farbstoffe nicht zu bedenklichen Farbstoffgruppen gehören. Befunde bei kritischen Farbstoffen wie Dispersionsfarbstoffen und verbotenen Azofarbstoffen sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Auch für nur kurzfristig verfügbare Saisonartikel greifen also die Qualitätssicherungssysteme immer besser“, erläuterte Hauk.

Schminke – werden die Verbraucher angeschmiert?

Zum Schminken werden im Handel überwiegend Schminkstifte, Aqua-Make-Up und wasserlösliche Farbstifte mit und ohne Glitterbestandteilen angeboten. Diese Produkte setzen sich hauptsächlich aus Wachsen wie Mineralwachs, Bienenwachs, Vaseline oder Ölen, Talk und Kaolin sowie Konservierungsstoffen zusammen. Dazu kommen abhängig vom Farbton unterschiedliche Farbstoffe und Pigmente. „Die laufenden stichprobenartigen Untersuchungen der amtlichen Überwachung zeigen erfreulicherweise, dass fast alle untersuchten Produkte gesundheitlich unbedenklich sind und für diese Verwendung zugelassene Farb- und Konservierungsstoffe beinhalten“, sagte der Minister.

Feste Schminken haben einen geringen Wassergehalt. Sie sind deshalb nicht anfällig gegen mikrobiellen Verderb und länger haltbar. „Solange diese Produkte sich nicht geruchlich oder optisch verändern, lassen sie sich auch im Folgejahr noch bedenkenlos verwenden“, so Hauk. Dabei sollte die auf der Packung angegebene Haltbarkeit beachtet werden. Um zu verhindern, dass Substanzen durch Schwitzen oder Reiben mit den Händen in das Auge gelangen und dort zu Reizungen führen, sollten diese Produkte nicht direkt am Auge verwendet werden. Auch der direkte Schleimhautkontakt sollte vermieden werden. Wie bei allen kosmetischen Produkten können bei Schminken auch allergische Reaktionen auftreten. In diesen Fällen gilt: Produkte nicht weiter verwenden und den Hautarzt aufsuchen.

Weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/lebensmittel-und-produktsicherheit/

(Presseinfo: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)


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