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15. Mar 2017 - 14:35 Uhr

Rund-Holzvermarktung verstößt gegen europäisches Kartellrecht - Landtagsabgeordnete Kovac: "Urteil sehr bedauerlich für Baden-Württemberg"

Kordula Kovac
Kordula Kovac

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass die vom Land Baden-Württemberg praktizierte Rund-Holzvermarktung gegen europäisches Kartellrecht verstößt.

In Baden-Württemberg gibt es traditionell eine enge Kooperation zwischen dem Land und den Privatwaldbesitzern. Holz aus staatlichen Wäldern wurde hier zusammen mit Holz aus Privatwäldern vermarktet und verkauft. Zusätzlich unterstützte das Land die Privatwaldbesitzer im Rahmen von Dienstleistungen, indem es ihnen bei der jährlichen Betriebsplanung und forsttechnischen Revierdiensten half. Dieses Vorgehen kritisierte das Gericht als mit dem europäischen Wettbewerbsrecht unvereinbar. Es folgte damit einem Antrag des Bundeskartellamtes, dass in dem Vorgehen des Landes eine Wettbewerbsverzerrung sah.

Die CDU-Abgeordnete für Südbaden Kordula Kovac hierzu:
„Ich finde es bedauerlich, dass das von Baden-Württemberg praktizierte System, das über Jahre gut funktioniert hat, heute vor Gericht keinen Bestand hatte. Denn man muss sehen: Vielen Privatwaldbesitzern hat die Kooperation mit dem Land sehr geholfen.“

Gleichwohl müsse man die Bedenken des Gerichts und des Bundeskartellamtes in dieser Sache ernst nehmen. Es sei jetzt Aufgabe der Politik nach Lösungen zu suchen, wie die Holzvermarktung in Baden-Württemberg in Zukunft organisiert werden könne. Wichtig sei dabei, dass die neuen Ansätze dabei für alle Seiten vertretbar seien, so Kovac.

(Presseinfo: Büro Kordula Kovac, 15.03.2017)


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