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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

8. Jul 2017 - 09:22 Uhr

Wählervereinigung Junges Freiburg wählte Johannes Mielitz zum Zweiten Vorsitzenden - Maximalalter für ordentliche Mitgliedschaft wurde auf 29 angehoben

Wählervereinigung Junges Freiburg wählte Johannes Mielitz zum Zweiten Vorsitzenden

Foto: Wählervereinigung Junges Freiburg e.V.
Wählervereinigung Junges Freiburg wählte Johannes Mielitz zum Zweiten Vorsitzenden

Foto: Wählervereinigung Junges Freiburg e.V.

Gestern fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Wählervereinigung Junges Freiburg e.V. statt. Grund war das Ausscheiden des bisherigen 2. Vorsitzenden Bassim Junis, der das Amt seit März 2015 innehatte. Zum neuen 2. Vorsitzenden wurde der VWL-Student Johannes Mielitz gewählt. Kathrin Vogel bleibt weiterhin 1. Vorsitzende der Wählervereinigung.

Junges Freiburg bedankt sich bei Bassim Junis für seinen großen Einsatz. Er hatte bei der Sofatour zur Erhebung der Bedürfnisse junger Menschen in Freiburg eine große Rolle gespielt und sich unter anderem bei Podiumsdiskussionen zur Wohnungspolitik für sozial schwächere
Freiburger eingesetzt.

Die Wählervereinigung gratuliert Johannes Mielitz zur Wahl zum 2. Vorsitzenden. Der 21-jährige ist seit wenigen Monaten Mitglied. “Ich engagiere mich bei Junges Freiburg, weil ich nicht nur alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl meine Stimme abgeben möchte. Hier kann ich jeden Tag aktiv die Politik in Freiburg mitgestalten.”, sagt Johannes Mielitz. Er ruft auch andere junge Freiburger_innen dazu auf, sich einzubringen. Die Treffen sind offen für jeden und finden jeden Donnerstag um 17:30 Uhr im Haus der Jugend, Raum 32, Uhlandstr. 2 statt.

Des Weiteren stimmte die Mitgliederversammlung dafür, dass das Maximalalter für ordentliche Mitglieder auf 29 Jahre erhöht wird. Bisher durften laut Satzung nur Personen Mitglied werden, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Personen, die 30 Jahre oder älter sind, können Fördermitglieder der Wählervereinigung werden.

(Presseinfo: Wählervereinigung Junges Freiburg e.V., 07.07.2017)


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