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29. Dec 2017 - 15:42 Uhr

CDU-Bundestagsabgeordneter Weiß: "Neuer Schwung für die Betriebsrente" - Reformen maßgeblich vorangebracht

Bundestagsabgeordneter Peter Weiß
Bundestagsabgeordneter Peter Weiß

„Zum 1. Januar 2018 kommt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz neuer Schwung in die Betriebsrente“, so der CDU- Bundestagsabgeordnete Peter Weiß, der die Reformen maßgeblich vorangebracht hat.

„Der neue Freibetrag auf die Grundsicherung für Zusatzrenten aus einer betrieblichen Altersvorsorge, Riester oder Basisrente macht die Betriebsrente endlich auch für Arbeitnehmer mit kleinem Geldbeutel attraktiv“, so Peter Weiß. Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. „Damit lohnt sich jetzt jede Zusatzrente, weil das im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt. Zudem kann bei Beschäftigten mit einem Einkommen bis zu 2200 Euro noch ein staatlich geförderter Geringverdienerzuschuss des Arbeitgebers die Betriebsrente aufpolstern“, erklärt Weiß. Ein Freibetrag bei der Grundsicherung sollte, so Peter Weiß weiter, zusätzlich auch noch für Ansprüche aus Pflichtbeiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Dieses entspreche auch einem Beschluss der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom November 2016.

Das Sozialpartnermodell, das über die Tarifpartner angeboten wird und die bisherigen Durchführungswege ergänzt, sieht zudem erstmals vor, dass eine reine Beitragszusage für eine Betriebsrente ausreichend ist. Dies bedeutet, dass kein fester Betrag für die spätere Rente zugesichert wird, sondern eine „Zielrente“, also eine dauerhafte Rentenhöhe angestrebt wird. Gleichzeitig schützt ein wohldurchdachter Sicherungsmechanismus vor unverhältnismäßigen Risiken. „Dies wird vor allem die Verbreitung von Betriebsrenten in kleinen und mittleren Unternehmen fördern, die bislang aus Angst vor der Haftung für die garantierten Zusagen, oft ganz darauf verzichtet haben, eine Betriebsrente anzubieten“, erklärt Weiß. Gleichzeitig eröffnet das Modell die Möglichkeit, die Beiträge renditeorientierter anzulegen und damit bestenfalls deutlich höhere Rentenleitungen zu erwirtschaften.

Um den Sozialpartnern die Umsetzung des Modells zu erleichtern hat eine gemeinsame „Arbeitsgruppe Zielrente“ der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. und des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. nun einen Bericht zur versorgungstechnischen Gestaltung der reiner Beitragszusagen herausgegeben. „Damit werden den Beteiligten Orientierungshilfen für die praktische Umsetzung an die Hand gegeben, die beim Aufbau und der Durchführung einer reinen Beitragszusage eine Rolle spielen können“, so Weiß.

Der Bericht kann abgerufen werden unter https://www.aba-online.de/betriebrentenstaerkungsgesetz.html.

Schrittweise werden in der Folge noch weitere wichtige Verbesserungen in Kraft treten. Vor allem die Entgeltumwandlung, also die Verwendung eines Teils des Bruttolohns zur betrieblichen Altersversorgung, wird dadurch gegenüber der privat finanzierten Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensstandards im Alter deutlich attraktiver. Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Mercer. Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt um, so muss der Arbeitgeber ab 2019 einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge spart. Nach einer Übergangsfrist gilt diese Regelung ab 2022 auch für Altverträge. „Spätestens dann kann kein Arbeitnehmer mehr sagen, dass sich betriebliche Altersvorsorge nicht lohne“, meint Weiß.

(Presseinfo: Büro Peter Weiß, 29.12.2017)


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