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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

14. Mar 2018 - 15:49 Uhr

Wohnungen der Familienheim in Freiburg-Wiehre sollen künftig unter sozialer Erhaltungssatzung stehen - Sechs Fraktionen aus Gemeinderat schickten entsprechenden Antrag an Verwaltung

"Wohnungen der Familienheim in der Wiehre künftig unter sozialer Erhaltungssatzung" - das fordern sechs Fraktionen bzw. Gruppierungen des Gemeinderates. SPD, Unabhängige Listen, JPG, Freiburg Lebenswert/Für Freiburg, Freie Wähler und FDP und schickten einen entsprechenden Antrag hierzu gestern an die Verwaltung. Die Verwaltung soll nun das Quartier um die Quäkerstrasse untersuchen, ob die Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung vorliegen. Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung nach §172 BauGB ist der Erhalt der städtebaulichen Qualität sowie der Schutz der Wohnbevölkerung in ihrer
Zusammensetzung (Milieuschutz).

Bereits im Herbst letzten Jahres haben die Fraktionen die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche städtischen Gebiete Freiburgs anhand ihrer städtebaulichen Bedeutung und Qualität unter den Schutz einer Erhaltungssatzung gestellt werden können.

Der Gestaltungsbeirat hatte das Konzept der Familienheim mit Abriss, Neubau und Nachverdichtung abgelehnt und stattdessen empfohlen, behutsam zu sanieren. Die gemeinsame Veranstaltung der Bürgervereine Oberwiehre-Waldsee und Mittel- und Unterwiehre „Das Gesicht der Wiehre wahren“ am 27. Februar hat am Beispiel der Vorgehensweise der Stadt Heidelberg aufgezeigt, dass es mit politischem Willen und einer städtischen Strategie möglich und erfolgreich ist, mit Erhaltungssatzungen schützenswerte städtische Gebiete vor Abriss und übertriebener Sanierung zu schützen. Eine Erhaltungssatzung soll einer möglichen behutsamen, die städtebauliche Qualität nicht beeinträchtigenden Nachverdichtung nicht entgegenstehen. Diesen politischen Willen bringen die unterzeichnenden Fraktionen mit dem Antrag zum Ausdruck.

(Presseinfo: SPD-Fraktion Freiburg, 14.03.2018)


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