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Breisgau-Hochschwarzwald - Breisgau-Hochschwarzwald

22. Mar 2018 - 14:11 Uhr

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum - Startschuss für viele Projekte im Markgräflerland - Grünen-Landtagsabgeordnete Mielich: "Der Ländliche Raum liegt uns am Herzen"

„Der Ländliche Raum liegt uns Grünen am Herzen. Wir wissen, dass er große Herausforderungen zu bewältigen hat“, erklärt die Abgeordnete Bärbl Mielich, GRÜNE. Deshalb habe die grün-geführte Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um fünf Millionen Euro aufgestockt. Das ELR stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. Mit der Rekordsumme von 67 Millionen Euro fördere Grün-Schwarz insbesondere Innenentwicklung und Wohnraum. Die Fördersumme des Programms liegt bereits zum achten Mal in Folge über derjenigen von 2010 mit 47,9 Millionen Euro. Bärbl Mielich: „Innen vor außen: So dämmen wir den Flächenverbrauch ein und sorgen für lebendige Ortsmitten“, sagt Bärbl Mielich.

In Buggingen wird ein Projekt zur Sanierung von Wohnraum mit 40.000 Euro gefördert. Für den Umbau von gewerblichen Räumen in Wohnraum ist für ein Projekt in Müllheim-Niederweiler eine Förderung von knapp 62.000 Euro vorgesehen. In Müllheim-Feldberg wurden zwei Vorhaben, zur Schaffung von Wohnraum in leerstehenden Ökonomiegebäuden mit jeweils 50.000 Euro ins Förderprogramm aufgenommen. Ein ähnliches Projekt in Kandern-Sitzenkirch ist mit einer Fördersumme von 75.000 Euro ins Programm aufgenommen worden.

Für die Reaktivierung einer Gewerbebrache in einen Gastronomiebetrieb mit Tagungsräumen im Münstertal ist eine Fördersumme von 200.000 Euro vorgesehen.

„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern“, betont Bärbl Mielich. In diesem Jahr lege die Landesregierung wie im Vorjahr einen besonderen Schwerpunkt auf die Innenentwicklung der Kommunen und die gezielte Förderung von Wohnraum. Rund die Hälfte der Mittel 2018 werde dafür verausgabt. „Innen vor außen: So dämmen wir den Flächenverbrauch ein und sorgen für lebendige Ortsmitten“, sagt die Abgeordnete. „Die erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms wird 2018 konsequent fortgesetzt. Nie zuvor hatten die finanzielle Ausstattung des ELR und seine neue Ausrichtung ein so großes Potenzial, den Ländlichen Raum innovativ zu halten und nachhaltig zu stärken.“

Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum:
Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.

(Presseinfo: Büro Bärbl Mielich, 22.03.2018)


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