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Breisgau-Hochschwarzwald - Müllheim

6. Feb 2012 - 15:53 Uhr

Zahlreiche Trunkenheitsfahrten: Sechs Fahrzeugführer lagen im Bereich zwischen 0,58 und 1,64 Promille - Von vieren wurde der Führerschein gleich einbehalten

Zahlreiche Fahrten unter Alkoholeinfluss musste die Polizei Müllheim unerfreulicherweise am vergangenen Wochenende registrieren. Im Raum Müllheim und Neuenburg waren in der Zeit von Freitag, 03. Februar, bis Sonntag, 05. Februar sechs Fahrzeugführer in alkoholisiertem Zustand unterwegs. Von vier Fahrzeugführern wurde die Fahrerlaubnis gleich einbehalten.

Die Blutalkoholkonzentrationen reichten von 0,58 – 1,64 Promille.

Den ersten alkoholisierten Fahrzeugführer stoppte die Polizei bereits am 03. Februar gegen 11 Uhr morgens in der Bahnhofstraße in Neuenburg. In der Lörracher Straße in Müllheim wurde außerdem ein 25-Jähriger Fahrzeuglenker wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. In der Mittelkonsole des Pkw konnten die Beamten am Samstagmorgen, 04. Februar um kurz vor 01.30 Uhr einen Joint auffinden.

Kurz darauf ging den Beamten auf der Alten Landstraße in Müllheim ein 56-Jähriger Autofahrer mit über 1,2 Promille ins Netz.

Um kurz vor 03.00 Uhr wurde der Fahrer eines Pkw in der Müllheimer Straße in Neuenburg gestoppt. Mit fast einem Promille war für den 29-Jährigen dort die Fahrt auch zu Ende. Seine Mitfahrerin war ebenfalls alkoholisiert aber bewegte sich mit 0,2 Promille im legalen Bereich. Sie konnte das Steuer übernehmen.

Auf der K 4946 zwischen Müllheim und Neuenburg befand sich am Samstagmorgen gegen 04.30 Uhr ein 24-Jähriger Autofahrer mit über 1,5 Promille auf dem Heimweg.

Am Sonntagmorgen um kurz nach 03.00 Uhr musste in der Müllheimer Straße einem 20-Jährigem wegen übermäßigem Alkoholgenuss mit über 1,1 Promille die Weiterfahrt untersagt werden.

Abschließend wurde die Fahrerlaubnis eines 30-Jährigen Mannes einbehalten. Der Fahrzeugführer steuerte seinen Wagen am Sonntagmorgen gegen 05.00 Uhr in der Östlichen Allee mit über 1,6 Promille.

Die Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeugführer, nach dem Genuss von Alkohol ihr Fahrzeug am besten stehen zu lassen und weist nochmals auf die verstärkten Alkohol- und Drogenkontrollen zur Fasnachtszeit hin.

(Meldung der Polizeidirektion Freiburg vom 06.02.2012)

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