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Kreis Emmendingen - Emmendingen
7. Sep 2010 - 10:25 UhrStadtverwaltung Emmendingen erreicht vorläufigen Baustopp für Discounter an der Gemarkungsgrenze Teningen
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Die Stadtverwaltung Emmendingen gibt bekannt, dass sie beim Verwaltungsgericht Freiburg einen vorläufigen Baustopp des Discounters, welcher derzeit in Teningen direkt an der Gemarkungsgrenze auf dem Gelände des ehemaligen Eisen- und Hammerwerkes (EHT) errichtet wird, erreichen konnte. Die Stadt wehrt sich seit einigen Jahren gegen die Ansiedlung neuer Discountmärkte in Teningen an ihrer Gemarkungsgrenze. Hintergrund sind unterschiedliche städtebauliche Interessen zwischen Emmendingen und Teningen. In Emmendingen wird die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in Gewerbegebieten seit 2005 durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen verhindert. Dadurch will man die Ansiedlung bzw. den Erhalt von Lebensmittelmärkten in der Innenstadt fördern. Durch die Errichtung von Lebensmittelmärkten direkt an der Gemarkungsgrenze in Teningen, sieht die Stadt Emmendingen das von ihr verfolgte städtebauliche Ziel, die Kaufkraft im Zentrum von Emmendingen zu halten, gefährdet. Bereits gegen den neben dem Edeka-Center gebauten Discounter hat die Stadt Emmendingen daher Klage gegen das Landratsamt Emmendingen beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben, welches diesen Discounter seinerzeit genehmigt hatte. In diesem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht noch dem Landratsamt Recht gegeben, dass dieser Discounter nur der Eigenversorgung Teningens diene und deshalb zu keinem Kaufkraftabfluss in Emmendingen führe. Gegen dieses Urteil hat die Stadt Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Bei der Baugenehmigung für den bereits im Bau befindlichen Markt scheint auch das Verwaltungsgericht Freiburg nunmehr die Grenze der Eigenversorgung Teningens als erreicht anzusehen und hat daher die aufschiebende Wirkung der Baugenehmigung angeordnet. Bevor weiter gebaut werden darf und die Rechtslage im Hauptsacheverfahren eingehend beleuchtet wird, muss der Bauherr dem Landratsamt Emmendingen als Baurechtsbehörde jedenfalls ein Marktgutachten vorlegen, welches negative Auswirkungen auf Emmendingen durch die Ansiedlung dieses weiteren Discounters in Teningen widerlegt. (Presseinfo: Birgitta Weiher, Stadtverwaltung Emmendingen vom 7.9.10) Weitere Meldungen aus der Rubrik "RegioMix (dies & das)" anzeigen. Info von Stadtzeitung EM-EXTRA (3) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |
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