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Kreis Lörrach - Lörrach

8. Aug 2017 - 16:20 Uhr

Bewerbungsfrist für durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Sozial-Projekte endet für 2018 am 30.09.2017

Das Landratsamt Lörrach als Verwaltungsbehörde des ESF für den Landkreis Lörrach weist darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für die Förderung im Jahr 2018 am 30.09.2017 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die ESF-Förderanträge entsprechend den gültigen Regularien eingereicht sein.

Für das Jahr 2018 gilt der vom Regionalen ESF-Arbeitskreis verabschiedete regionale Förderschwerpunkt:
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (spezifisches Ziel C1.1). Zielgruppe: siehe Arbeitsmarktstrategie.

Der ESF ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten. Das Ziel des ESF ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU. Dieses erfolgt durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und einer stärkere Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten und ihren Regionen abzielen.
Die Umsetzung der ESF-Maßnahmen vor Ort erfolgt über Projekte, die von verschiedenen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Trägern durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung für 2018 ausschließlich über das Onlineverfahren ELAN möglich ist. Da die Ausschreibungsrunde für 2018 im Förderzeitraum 2014-2020 liegt, beachten Sie bitte unbedingt die auf www.esf-bw.de hinterlegten aktuellen Hinweise und Förderregularien sowie die Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Landkreis Lörrach 2018. Diese finden Sie unter www.loerrach-landkreis.de

Bitte setzen Sie sich vor einen Bewerbung zur Abklärung von Detailfragen mit Herrn Tilman Rieder in Verbindung.
Herr Tilman Rieder
Telefon: 07621 410-5010
E-Mail: tilman.rieder@loerrach-landkreis.de

(Landratsamt Lörrach | 08.08.2017)


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